„Streichen und verschlechtern ist das aktuelle Motto der Bundesregierung beim Mietrecht und in der Wohnungspolitik. Die Eckpunkte aus dem Justizministerium zur Änderung des Mietrechts sind zum großen Teil unnötig, unausgegoren und einseitig", kritisierte der Vorsitzende des Mieterbundes Hanau, Hans-Egon Heinz, die Vorschläge der Bundesjustizministerin.
„Offensichtlich beginnt die Bundesregierung jetzt, ihre Wahlversprechen einzulösen und arbeitet die Forderungen der Vermieterverbände ab. Mehr und zusätzliche energetische Modernisierungen werden weder durch erleichterte Mieterhöhungen noch durch Ausschluss der Mietminderungsrechte oder erweiterte Duldungspflichten erreicht", erklärt Heinz.
Kosten der energetischen Modernisierung
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits Ende September angekündigt, Vermieter müssten mehr als bisher auf die Miete umlegen können. Mieter profitierten, weil sie viel niedrigere Energiekosten hätten.
Tatsächlich müssen Mieter heute schon energetische Modernisierungen teuer bezahlen. Vermieter dürfen 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Bei Investitionen von beispielsweise 20.000 Euro für eine 70 Quadratmeter große Wohnung verteuert sich deswegen die Miete um 180 Euro im Monat. Selbst wenn die Heizkosten aufgrund der Modernisierung um die Hälfte sinken, steigen die Mietkosten für den Mieter „unter dem Strich" um 140 Euro im Monat.
Heinz: „Wir brauchen keine zusätzlichen Mieterhöhungsspielräume für Vermieter. Eher im Gegenteil, die vom Berliner Senat angekündigte Bundesratsinitiative, die eine Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung von derzeit 11 auf dann 9 Prozent vorsieht, ist viel richtiger. Noch besser wäre es, energetische Modernisierungen künftig nur bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen und im Mietspiegel abzubilden. Stichwort: Öko-Mietspiegel."
Abschaffung des Mietminderungsrechts
Weil Mieter während der Bau- und Modernisierungsphase ihre Miete zwischen 50 und 100 Prozent kürzen könnten und deshalb viele Vermieter gar nicht erst modernisieren, sieht das Eckpunktepapier des Bundesjustizministerium vor, das Recht zur Mietminderung bei energetischen Modernisierungen komplett abzuschaffen.
Heinz: „Das ist ein klassisches Beispiel für reine Klientel-Politik. Energetische Modernisierungen werden hierdurch nicht gefördert. Tatsächlich kürzt nur eine Minderheit der Mieter die monatlichen Zahlungen. Mietminderungen von 50 oder 100 Prozent gibt es in der Praxis überhaupt nicht, wären auch nur denkbar, wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist. Aber selbst wenn jeder zweite Mieterhaushalt eines 10-Familien-Hauses seine Miete um 20 Prozent kürzen würde, hätte der Vermieter nur Mindereinnahmen in Höhe von 600 Euro. Niemand macht davon Investitionsentscheidungen über mehrere Hunderttausend Euro abhängig.
Außerdem kürzt der Mieter während der Bauarbeiten nicht, weil energetisch modernisiert wird, sondern beispielsweise weil er während der Bauarbeiten kein warmes Wasser oder keine Heizung hat, weil das Haus eingerüstet ist, Planen vor den Fenstern hängen und er nicht lüften kann usw."
Erweiterung des Modernisierungsbegriffs
Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht weiter vor, dass der Begriff der „energetischen Modernisierung" neu definiert und erweitert wird. Auch Maßnahmen, die nicht zu niedrigeren Heizkosten führen, aber aus Umweltgründen sinnvoll sind, müssen Mieter dann als Modernisierung dulden und bezahlen.
Heinz: „Während die Bundeskanzlerin noch davon redet, dass Mieter von niedrigeren Heizkosten profitierten, und Umweltminister Norbert Röttgen erklärt: „Energie sparen heißt ja, dass Heizkosten billiger werden", und verspricht, dass Mieter zu den Gewinnern der energetischen Modernisierung gehören, macht das Justizministerium die Mieter zu Verlierern. Es kann nicht sein, dass Mieter - ohne einen Vorteil zu haben - für Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen deutlich höhere Mieten zahlen."
Erweiterte Duldungspflichten
Mieter sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums energetische Modernisierung, die rechtlich verpflichtend sind, vorbehaltlos dulden müssen.
Heinz: „Ob, wann und in welchem Umfang modernisiert wird, entscheidet nach geltendem Recht allein der Vermieter. Auf eine Zustimmung oder ein Einverständnis der Mieter kommt es nicht an. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Mieter einer Modernisierung widersprechen, wenn die Baumaßnahme für sie unzumutbar wäre. Diese ‚Treu-und-Glauben-Regelung' abzuschaffen, ist unnötig."
Absenken von formalen Hürden
Nach geltendem Recht müssen Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Dabei ist mitzuteilen, wann, wie lange und mit welchem Ziel modernisiert wird. Jetzt will das Bundesjustizministerium „formale Hürden" abbauen und Pauschalwerte zulassen. Wenn die Modernisierungsankündigung fehlerhaft ist oder gar keine erfolgt, soll sich nur der Zeitpunkt der Mieterhöhung um sechs Monate verschieben.
Heinz: „Hier werden Mieter- und Schutzrechte als bloße ‚formale Hürden' betrachtet, die ohne weiteres abgeschafft werden können. Damit werden einseitig Interessen der Wohnungswirtschaft bedient."