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Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

Sehr geehrte Mitglieder des Mieterbundes Hanau,

wir laden Sie ein zu unserer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 06.11.2025, 18:00 Uhr, Bürgersaal im Stadtteilzentrum Süd-Ost, Alfred-Delp-Straße 8-10, 63450 Hanau. 

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
  3. Grußworte
  4. Geschäftsbericht 2024
  5. Kassenbericht 2024
  6. Bericht der Kassenprüfung
  7. Aussprache über die Berichte
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Beratung von Anträgen
    (Anträge der Mitglieder müssen schriftlich erfolgen und 8 Tage vor der Versammlung in der Geschäftsstelle des Mieterbundes Hanau eingegangen sein)
  10. Wahlen:
    1. Vorsitzende/r
    2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
    3. Schatzmeister/in
    4. Schriftführer/in
    5. Beisitzer/innen
    6. Kassenprüfer/innen
    7. Mieterbeirat
  11. Verschiedenes


Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Schwarzenberger, 1. Vorsitzende
Bettina Massig, stv. Vorsitzende
Iris Lach, Schatzmeisterin


Achtung: Mieterhilfe e. V. ist KEIN DMB-Mieterverein

Abmahnungen und Klagen durch DMB-Mietervereine

­­­Berlin, 30. Mai 2025

Aus aktuellem Anlass warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) alle Mieterinnen und Mieter, die einem Mieterverein beitreten möchten, vor der Verwechslungsgefahr der DMB-Mietervereine mit dem Mieterhilfe e. V. Der Mieterhilfe e. V. ist kein DMB-Mieterverein.
 
Der Mieterhilfe e.V. mit Sitz in Nürnberg wirbt seit einiger Zeit stark um Mieterinnen und Mieter als Mitglieder. Obwohl der Verein lediglich online tätig ist, erweckt er auf seiner Internetseite den Eindruck, in vielen Städten bundesweit vor Ort präsent zu sein und über spezifisches Know-how des örtlichen Mietwohnungsmarktes zu verfügen. Gleichzeitig entsteht durch ein auffälliges Internetmarketing mittels Suchmaschinen eine Verwechslungsgefahr mit dem jeweiligen – tatsächlich vor Ort tätigen – DMB-Mieterverein.
 
Zahlreiche DMB-Mietervereine berichten inzwischen, dass sie von Mieter:innen aufgesucht werden, die Opfer der vom Mieterhilfe e.V. geschaffenen Verwechslungsgefahr geworden und irrtümlich dem Mieterhilfe e.V. statt wie geplant dem örtlichen Mieterverein beigetreten sind. Im Glauben, Mitglied des örtlichen Mietervereins zu sein, beschwerten sie sich bei den dortigen Mitarbeitenden über fehlende, ungenügende oder unqualifizierte Beratungen, die in Wahrheit aber die Arbeit des Mieterhilfe e.V. betreffen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich nämlich in diesen Fällen, dass die Betroffenen zwar Mitglied in einem der über 300 örtlichen DMB-Mietervereine werden wollten, tatsächlich aber versehentlich dem Mieterhilfe e.V. beigetreten sind und die Beschwerden diesen Verein betreffen.
 
Der DMB-Mieterverein Dresden hat den Mieterhilfe e.V. dafür bereits wettbewerbsrechtlich abgemahnt und eine Unterlassungsklage erhoben. Sie richtet sich dagegen, dass der Verein, der lediglich einen Sitz in Nürnberg hat und im Übrigen ausschließlich online agiert, in seiner Internetpräsenz und -werbung mit ortsspezifischen Unterseiten den irreführenden Eindruck erweckt, in zahlreichen Städten vor Ort präsent zu sein und über spezifische Kenntnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes zu verfügen. Die Klage hatte in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Erfolg. Das Gericht verurteilte den Mieterhilfe e.V., die entsprechende Werbung für die Stadt Dresden zu unterlassen. Hiergegen hat der Mieterhilfe e.V. inzwischen Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus. Der Verein setzt seine Werbung einstweilen fort. Inzwischen hat auch der Mieterverein Stuttgart den Mieterhilfe e.V. wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Weitere DMB-Mietervereine überlegen ebenfalls, diesen Schritt zu gehen.
 
So finden Sie Ihren örtlichen DMB-Mieterverein
 
Der Deutsche Mieterbund rät allen Mieterinnen und Mietern, die auf der Suche nach einer qualifizierten Rechtsberatung und kompetenten Unterstützung in ihren Mietangelegenheiten sind, sich vor einem Beitritt genau zu informieren, welchem Verein sie beitreten. Mieterinnen und Mieter sollten bei Abschluss einer Mitgliedschaft auf das DMB-Logo achten. Daran erkennen sie, ob ein Verein tatsächlich einer der bundesweit 300 DMB-Mietervereine ist.
 
Alle im DMB zusammengeschlossenen Mietervereine sind auf unserer Internetseite unter mieterbund.de/mieterverein-vor-ort/ aufgelistet. Um den für ihren Wohnort zuständigen Verein zu finden, können Ratsuchende ihre Postleitzahl in das Suchfeld eingeben, die Kontaktdaten der DMB-Vereine werden ihnen dann angezeigt.

Inzwischen hat auch die ARD über die fragwürdigen Praktiken des Mieterhilfevereins e.V. berichtet.


Gesetzesentwurf gegen spekulativen Leerstand vorgestellt

Hessen braucht Wohnungen

„Endlich – wir begrüßen das durch den Hessischen Wirtschaftsminister Kaweeh Mansoori (SPD) nun das Leerstandsgesetz auf den Weg gebracht hat wurde.“ so Gert Reeh, 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds Hessen. „Jetzt wird es eine wirksame  Möglichkeit geben, unbegründeten Leerstand von Wohnungen zu sanktionieren und damit wieder tausende von Wohnungen ihrem eigentlichen Zweck, nämlich der Wohnnutzung, zuführen zu können.“

In Hessen fehlen derzeit und auch noch in den nächsten Jahren hunderttausende von Wohnungen. Davon allein mindestens 80 000 Sozialwohnungen. „Daher muss an allen Stellschrauben gedreht werden, die helfen, den so überhitzten Wohnungsmarkt zu entspannen. Das neue Gesetz ist ein kleiner Schritt, aber er geht in die richtige Richtung.“

Insgesamt braucht es aber noch mehr Bemühungen als bisher und vor allem auch die Bereitstellung von genügend Geld. Nur so werden auch langfristig wieder Gelder eingespart werden können, die derzeit durch die Kommunen vermehrt ausgegeben werden müssen, um die unzähligen Menschen zu unterstützen, die sich das Wohnen nicht mehr leisten können und daher bezuschusst werden müssen.

„Aber auch sonst muss endlich an allen notwendigen Stellschrauben gedreht werden, um Wohnraum zu generieren und zu erhalten und vor allem auch wieder günstiger zu machen. „Sonst ist der soziale Frieden akut in Gefahr – das darf nicht riskiert werden“, schließt Reeh.

(Quelle: Deutscher Mieterbund - Landesverband Hessen e. V.)


Mitgliederversammlung begrüßt die anstehende Verlängerung der Mietpreisbremse in Deutschland

Verbandsdirektorin des Landesverbandes fordert diese auch für Hanau

Als Gastrednerin begrüßte der Mieterbund Hanau Eva-Maria Winckelmann, die Verbandsdirektorin des Mieterbund Hessen und Geschäftsführerin des Mieterbund Wiesbaden bei der kürzlich stattgefundenen Mitgliederversammlung. Frau Winckelmann berichtete aus der täglichen Arbeit der Mieterbünde sowie der aktuellen Verbandsarbeit des DMB und der Wohnungspolitik in Deutschland

„Ich würde mir wünschen, dass mehr Herzblut in die Wohnungspolitik gesteckt wird. Mit dem notwenigen Engagement und Einsatz von mehr Geld könnte hier sehr viel erreicht werden“ so Winckelmann. „Auch wäre es wichtig, dass Hanau endlich durch das Land Hessen unter die Mietpreisbremse genommen würde“.

Einige Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Mieterbundes Hanau wie Maintal, Langenselbold und Nidderau fallen seit längerem unter diese Mietpreisbremse. „Der Mietwohnungsmarkt im Ballungsraum Frankfurt, zu dem Hanau mit seiner Nähe zu Frankfurt zählt, ist durch hohen Zuzug sehr angespannt, für Familien bezahlbare Mietwohnungen sind knapp“ ergänzt die Vorsitzende des Mieterbundes Hanau, Ute Schwarzenberger.

Dem Hanauer Mieterbund dankt Frau Winckelmann für den Einsatz und die gute Arbeit. Im Zuge dessen meldete sich ein Vereinsmitglied in der gut besuchten Mitgliederversammlung zu Wort und bedankte sich für die tolle Unterstützung ihrer Familie durch den Mieterbund Hanau.

Der Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung für seine Arbeit einstimmig entlastet.

Die bisherige Schatzmeisterin hat ihr Amt aus beruflichen Gründen niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Frau Lach einstimmig gewählt. Frau Lach wird den Mieterbund Hanau künftig tatkräftig unterstützen.


Mietspiegel für Hanau und Maintal verabschiedet

Die Interessenvertretungen von Haus & Grund in Hanau, Großauheim und Bergen-Enkheim sowie der Mieterbund Hanau haben sich auf neue Mietspiegel für Hanau (einschließlich Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Schöneck, Langenselbold, Rodenbach und Nidderau) und Maintal verständigt.

Grundlage für die Mietspiegel waren Datenerhebungen, die unter den Vereinsmitgliedern durchgeführt worden sind. Die Mietspiegel sind mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen worden, wobei der Hanauer Mietspiegel eine Laufzeit bis zum 30.04.2026 hat. Der Mietspiegel für Maintal ist in Anlehnung an den Frankfurter Mietspiegel bis zum 31.05.2026 verabschiedet worden.

Die Verbände haben sich auf eine lineare Anhebung der Tabellenwerte des Hanauer Mietspiegels um 8,5 % verständigt und bei dem Mietspiegel für Maintal auf eine Anpassung der Tabellenwerte um 9,3 %. Der Katalog der Zu- bzw. Abschläge ist unverändert geblieben. Sowohl der Mieterbund Hanau als auch die an der Mietspiegelerstellung beteiligten Haus & Grund-Vereine begrüßen den Abschluss der Mietspiegel, die eine wichtige Rolle zur Befriedung im mietvertraglichen Partnerschaftsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern spielen.

Die Mietspiegel sind in den Geschäftsstellen des Mieterbundes Hanau, der Vereine von Haus & Grund Hanau, Großauheim und Bergen-Enkheim erhältlich und stehen auf den Homepages von Haus & Grund Hanau (www.haus-und-grund-hanau.de), Haus & Grund Großauheim (www.hausundgrund-grossauheim.de) sowie Haus & Grund Bergen-Enkheim (www.hausundgrund-bergen-enkheim.de) und dem Mieterbund Hanau (www.mieterbund-hanau.de) zum Download zur Verfügung.


Mieterbund Hanau kritisiert zunehmende Zahl von Eigenbedarfskündigungen

„Eigenbedarfskündigungen nehmen leider erheblich zu“, beklagt die Vorsitzende des Mieterbunds Hanau, Ute Schwarzenberger. Die Rechtsprechung erleichtere die Verdrängung von Mieter*innen, die dadurch „vielfach verunsichert“ seien, wie sich in der Rechtsberatung des Hanauer Mieterbunds zeige.

Wenn Vermieter*innen eine vermietete Wohnung für sich beanspruchen, sollen die Mieter*innen ausziehen. Nach Erfahrung des Hanauer Mieterbunds passiert das aktuell meist beim Kauf einer Immobilie, meistens einer Eigentumswohnung. Solche Eigenbedarfskündigungen gingen bei den Gerichten durch, wenn sie einigermaßen begründet seien.

„Leider sind die Anforderungen nicht sehr hoch“, kritisiert Schwarzenberger.  Große Probleme für Mieter*innen entstünden, wenn das Mietverhältnis noch keine fünf Jahre andauerte, weil die Kündigungsfrist dann nur drei Monate beträgt. „Das ist generell zu wenig. Unter den derzeitigen Bedingungen ist es für Mietende unmöglich, innerhalb dieser Frist eine Wohnung zu finden“, weiß Schwarzenberger zu berichten.

Bei den Käufer*innen der Eigentumswohnungen handele es sich oft um solche, die selbst auf dem Wohnungsmarkt nicht Passendes oder Bezahlbares fänden. Und wegen der niedrigen Zinsen könnten sie sich eine gebrauchte Eigentumswohnung kaufen.

„Dieser Verdrängungswettbewerb auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Schwächeren ist absurd“, so die Hanauer Mieterbund-Vorsitzende weiter. Der Hanauer Mieterbund kenne einen Fall, wobei eine Familie mit vier Kindern Opfer einer solchen Eigenbedarfskündigung geworden ist. Glücklicherweise habe diese eine Wohnung gefunden, aber die Erfahrung machen müssen, „dass Vermietern vier Hunde zuweilen lieber als vier Kinder sind“.

Ein weiteres Problem sieht Schwarzenberger darin, dass  gemäß der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Vermieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht. Dieser Eigenbedarf war im betreffenden Fall für den Vermieter zwar erkennbar, aber bei Vertragsschluss hatte er eine Kündigung nicht erwogen. „Eine völlig absurde Rechtsprechung“, wie Schwarzenberger findet. Auch in Hanau sei ein Fall bekannt, bei dem eine Eigenbedarfskündigung drei Monate nach Abschluss des Mietvertrages erfolgte.

Schwarzenberger appelliert abschließend an den Gesetzgeber in Bund und Land, Mieterinnen und Mieter vor einer solchen Verdrängung aus ihren Wohnungen besser zu schützen. Dazu könne gehören, dass die sehr kurze Kündigungsfrist in den ersten fünf Mietjahren von 3 auf 6 Monate verlängert werde. Im Sinne der Mieter*innen wäre es auch, wenn es gesetzlich untersagt würde, in den ersten 12 oder 24 Monaten eines Vertragsverhältnisses Eigenbedarfskündigungen auszusprechen.